Sammeltermin zur Untersuchung landwirtschaftlicher Zugmaschinen

Gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind die Halter von zulassungspflichtigen Zugmaschinen verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen feststellen zu lassen, ob die Fahrzeuge den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen. Dazu müssen sie anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorgeführt werden. Die Anmeldekarten für den jährlich vorgesehenen Sammeltermin für das Winterhalbjahr 2010/2011 liegen im Einwohnermeldeamt und im Bürgerbüro der Stadt Dorfen, Rathausplatz 2, Erdgeschoss, auf. Diese müssen bis spätestens 10. September
2010 dort wieder abgegeben werden.
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