Abgrabungs- oder Auffüllgenehmigung

Anschrift Öffnungszeiten:
Stadt Dorfen
Rathausplatz 2
84405 Dorfen
Montag-Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag auch: 14 - 18 Uhr
und nach Vereinbarung
Ansprechpartner/in Telefon Telefax Zimmer-Nr.
Herr Wandinger
Bereichsleiter
08081/411-19 08081/411-40 12
Frau Wierer
Mitarbeiterin
08081/411-31 08081/411-40 13
Für Abgrabungen und Aufschüttungen, die unmittelbare Folge von Abgrabungen sind, ist grundsätzlich eine Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz erforderlich. Genehmigungsfrei sind Abgrabungen mit einer Grundfläche bis zu 500 m² und einer Tiefe bis zu 2 m. Der Abgrabungsantrag ist bei der Gemeinde einzureichen Die Abgrabungsgenehmigung erteilt das Landratsamt Erding.

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular 3-fach
  • Eingabeplan (erstellt vom Entwurfsverfasser)
  • Unterschrift des Bauherrn

Gebühren:

  • 5 €

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