Beglaubigungen

Anschrift Öffnungszeiten:
Stadt Dorfen
Rathausplatz 2
84405 Dorfen
Montag-Mittwoch 8 - 17 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Freitag 8 - 13 Uhr
Ansprechpartner/in Telefon Telefax Zimmer-Nr.
Frau Baresch
Bereichsleiterin
08081/411-11 08081/411-40 1
Frau Ettmayr
Mitarbeiterin
08081/411-11 08081/411-40 1
Frau Huber
Mitarbeiterin
08081/411-11 08081/411-40 1
Frau Kittel
Mitarbeiterin
08081/411-11 08081/411-40 1

Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Unterschriften und Handzeichen

Mit der Beglaubigung wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift bzw. Unterschrift inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist.

Unterschriften und Handzeichen können nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen und anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweises nachgewiesen wird.

Urkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) können nicht beglaubigt werden. Diese sind beim zuständigen Standesamt in Original anzufordern.

Notwendige Unterlagen:

  • Originaldokument
  • Fotokopie
  • Personalausweis/Reisepass bei Unterschriftsbeglaubigungen
Gebühren:
  • 5 €

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