Briefwahlunterlagen

Anschrift Öffnungszeiten:
Stadt Dorfen
Rathausplatz 2
84405 Dorfen
Montag-Mittwoch 8 - 17 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Freitag 8 - 13 Uhr
Ansprechpartner/in Telefon Telefax Zimmer-Nr.
Frau Baresch
Bereichsleiterin
08081/411-11 08081/411-40 1
Frau Ettmayr
Mitarbeiterin
08081/411-11 08081/411-40 1
Frau Huber
Mitarbeiterin
08081/411-11 08081/411-40 1
Frau Kittel
Mitarbeiterin
08081/411-11 08081/411-40 1

Wenn Sie frühzeitig wissen, dass Sie am Wahltag während der Wahlzeit

  • aus wichtigem Grunde, zu dem auch Urlaubsreisen gehören, sich außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten werden,
  • aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustands den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können oder
  • Ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt haben und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen werden,

dann können Sie einen Antrag auf Briefwahl bzw. einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins stellen.

Füllen Sie hierzu den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und schicken Sie die Karte an das Bürgerbüro der Stadt Dorfen zurück oder kommen persönlich vorbei. Es ist besonders wichtig, im Antrag genau anzugeben an welche Adresse die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen. Selbstverständlich können z.B. auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt oder zugestellt werden. Wer für jemand anderen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen will, muss durch schriftliche und formlose Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefüllte Wahlbenachrichtungskarte (nicht zwingend erforderlich)
  • Für einen Dritten: Vollmacht und ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte

 


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