Gaststättenerlaubnis
Anschrift | Öffnungszeiten: |
Stadt Dorfen - Marienhof Marienplatz 10, Eingang Apothekergasse 84405 Dorfen |
Montag-Freitag 8 - 12 Uhr Donnerstag auch: 14 - 18 Uhr und nach Vereinbarung |
Kontakt | Telefon | Fax | Zimmer |
Frau Behrendt Mitarbeiterin |
08081/ 411-30 | 08081/ 411-33 | 4 |
Eine mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgende Bewirtung ist erlaubnispflichtig. Die Verwendung des Gewinns ist nicht ausschlaggebend! Firmen oder Vereine, die ein Fest oder eine Feier abhalten, haben dies bei der Stadtverwaltung genehmigen zu lassen.
Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag. Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
- Karsamstag
- 1. November - Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß - und Bettag
- 24. Dezember - Heiliger Abend ab 14.00 Uhr
Frist:
mindestens 2 Wochen vorher anmelden
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis
- ggf. Einverständniserklärung des Gebäudeinhabers
- ggf. Lageplan mit Parkmöglichkeiten
Gebühren:
- je nach Größe und Dauer der Veranstaltung, ab 30 €