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Abbruch von Gebäuden
Abgrabungen (einschließlich der Aufschüttungen, die unmittelbare Folge von Abgrabungen sind) bedürfen einer Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz.
Wer seinen Nebenwohnsitz in Dorfen aufgibt oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss sich bei der Stadtverwaltung abmelden.
Für die Entsorgung Ihrer Hausabwässer haben Sie Beiträge und Gebühren zu entrichten.
Das Bürgerinfo ist das Amtsblatt der Stadt Dorfen.
Wer seinen Wohnsitz in Dorfen begründet, hat sich bei der Stadtverwaltung anzumelden.
Vormerkung
Um ein städtisches Grundstück zu nutzen, muss dies durch Vertrag geregelt werden.
oder seiner Ausschüsse


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