Abbruch von Gebäuden
Was erledige ich wo?
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Bauamt
| Anschrift | Öffnungszeiten: |
| Stadt Dorfen Rathausplatz 2 84405 Dorfen |
Montag-Freitag 8 - 12 Uhr Donnerstag auch: 14 - 18 Uhr und nach Vereinbarung |
| Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer-Nr. |
| Herr Dietrich Abteilungsleiter |
08081/411-35 | 08081/411-40 | 13 |
| Frau Ringelsbacher Bereichsleiterin Hochbauamt |
08081/411-36 | 08081/411-40 | 13 |
| Frau Lindner Mitarbeiterin |
08081/411-29 | 08081/411-34 | 3 |
| Herr Wandinger Bereichsleiter nichttechnisches Bauamt |
08081/411-19 | 08081/411-40 | 12 |
| Frau Wierer Mitarbeiterin |
08081/411-31 | 08081/411-40 | 13 |
Neben der allgemeinen Bauberatung informieren wir Sie zu den Bereichen:
Baurecht und Bebaubarkeit von Grundstücken
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Abgrabungen (einschließlich der Aufschüttungen, die unmittelbare Folge von Abgrabungen sind) bedürfen einer Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz.
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Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.
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Bitte informieren Sie sich im Bauamt, welche Unterlagen für Ihr Bauvorhaben erforderlich sind .
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Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden...
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Flächennutzungspläne beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.
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Informieren Sie sich im Bauamt, ob Ihr Bauvorhaben von einer Genehmigung freigestellt werden kann.
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