Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Bauamt

Anschrift Öffnungszeiten:
Stadt Dorfen
Rathausplatz 2
84405 Dorfen
Montag-Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag auch: 14 - 18 Uhr
und nach Vereinbarung
Ansprechpartner/in Telefon Telefax Zimmer-Nr.
Herr Dietrich
Abteilungsleiter
08081/411-35 08081/411-40 13
Frau Ringelsbacher
Bereichsleiterin Hochbauamt
08081/411-36 08081/411-40 13
Frau Lindner
Mitarbeiterin
08081/411-29 08081/411-34 3
Herr Wandinger
Bereichsleiter nichttechnisches Bauamt
08081/411-19 08081/411-40 12
Frau Wierer
Mitarbeiterin
08081/411-31 08081/411-40 13

Neben der allgemeinen Bauberatung informieren wir Sie zu den Bereichen:
Baurecht und Bebaubarkeit von Grundstücken

Ergebnisse 1 - 10 von 14

Abbruch von Gebäuden
Abgrabungen (einschließlich der Aufschüttungen, die unmittelbare Folge von Abgrabungen sind) bedürfen einer Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz.
Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.
Bitte informieren Sie sich im Bauamt, welche Unterlagen für Ihr Bauvorhaben erforderlich sind .
Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden...
Flächennutzungspläne beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.
Die Unterhaltung der gemeindlichen Gebäude obliegt der technischen Bauverwaltung.
Informieren Sie sich im Bauamt, ob Ihr Bauvorhaben von einer Genehmigung freigestellt werden kann.


Seite 1 von 2


Powered by AlphaContent 4.0.6 © 2008-2010 - All rights reserved