Was erledige ich wo?

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Standesamt

Anschrift Öffnungszeiten:
Stadt Dorfen - Marienhof
Marienplatz 10, Eingang Apothekergasse
84405 Dorfen
Montag-Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag auch: 14 - 18 Uhr
und nach Vereinbarung
Ansprechpartner/in Telefon Telefax Zimmer-Nr.
Frau Feckl
Bereichsleiterin
08081/411-47 08081/411-33 6
Herr Schuler
Mitarbeiter
08081/411-22 08081/411-33 6

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Möchte ein Deutscher im Ausland die Ehe schließen, so muss er in den meisten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.
Die Eheschließung muss beim Standesamt angemeldet werden.
Das Kind muss in Dorfen geboren sein
Ein Kirchenaustritt ist beim Standesamt zu erklären.
Nach einer Scheidung kann der vor der Eheschließung geführte Name wieder angenommen werden.
Hat Ihr Partner/Ihre Partnerin ein Kind in die Ehe mitgebracht, so kann dem Kind der Ehename erteilt werden.
Ein Todesfall muss im Standesamt angezeigt werden.
Wurde beim Standesamt Dorfen eine Beurkundung vorgenommen, so können Sie sich jederzeit eine neue Urkunde ausstellen lassen.
Zu einem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern muss der Vater die Vaterschaft anerkennen.



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