In § 35 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Dorfen vom 10.02.2022 ist geregelt, dass Satzungen und Verordnungen dadurch amtlich bekanntgemacht werden, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Amtstafel bekanntgegeben wird. Die Stadt unterhält dafür eine Amtstafel vor dem Rathaus am Rathausplatz 2.
Alle Bekanntmachungen werden hier ebenso wie die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Dorfen offiziell veröffentlicht – stets aktuell und für alle Bürger einsehbar.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das rechtlich bindende Mittel der Bekanntmachung der Anschlag an der Amtstafel darstellt.
Sie finden hier veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen für nationale Vergabeverfahren der Stadt Dorfen. Dazu zählen Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen über künftige Auftragsvergaben sowie Bekanntmachungen über vergebene Aufträge.
Die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Dorfen finden Sie im Portal der Deutschen eVergabe
Alle Vergabeunterlagen stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung.