Die Stadt Dorfen hat 2021 beschlossen, den Radverkehr zu fördern. Die Fahrradstraßen bilden eine wichtige Verbindung für den Radverkehr im Stadtgebiet, unter anderem für Schüler und Sportstättenbesucher. Durch Fahrradstraßen können attraktive Verbindungen für den Radverkehr geschaffen werden – so kommen Radfahrende schneller und sicherer zum Ziel.

Folgende Fahrradstraßen wurden bereits umgesetzt:

  • Jahnstraße 
    150 Meter langer Abschnitt zwischen  Gartenstraße und Etzkapelle
  • Hampersdorfer Weg
     240 Meter langer Abschnitt zwischen Mühlanger Straße und der Einfahrt zum Volksfestparkplatz
  • Ludwig-Thoma-Straße
    155 Meter langer Abschnitt zwischen der Einfahrt zum Volksfestparkplatz und der Einfahrt zum Sportplatz

Welche Regeln gelten?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit an die der Radlerinnen und Radler anpassen. In beiden Straßen ist Anliegerverkehr zugelassen. Das ist durch ein entsprechendes Zusatzschild gekennzeichnet. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradfahrer zwar überholen, müssen aber auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Das Längsparken innerhalb der markierten Stellplätze bleibt möglich.