Über die Verteilung der Geschäfte unter die Stadtratsmitglieder beschließt der Stadtrat. Bei der sogenannten Referatsverteilung besteht keine Bindung an den Proporz. Referenten haben keine Verwaltungsbefugnisse, es sei denn, diese wurden ihnen vom Ersten Bürgermeister ausdrücklich übertragen.
Der Stadtrat hat zu Beginn seiner neuen Wahlperiode (2026–2032) beschlossen, folgende Referate zu bilden und wie folgt zu besetzen: