Richtlinien für das Förderprogramm der Stadt Dorfen
Erster Teil der Förderung: Energieberatung
Die Stadt Dorfen fördert eine Erstberatung zur Energieeinsparung durch einen qualifizierten Sachverständigen. Die Förderung erfolgt durch die Übernahme der Kosten für eine Energieberatung (ca. 1 Stunde). Die Stadt Dorfen beauftragt einen qualifizierten Sachverständigen einmal monatlich im Rathaus, nach Terminvereinbarung durch das Umweltamt, mit der Beratung der Bürger der Stadt Dorfen. Dabei werden neben Möglichkeiten zur Energieeinsparung auch die Fördermöglichkeiten aufgezeigt.
Zweiter Teil der Förderung: Investitionszuschuss
Die Stadt Dorfen bezuschusst die förderfähigen Maßnahmen mit einem Förderbetrag von 5% der getätigten Investitionen bis max. 2.500 € einmalig. Eine Zusage erfolgt ab einem Mindestförderbetrag von 100 €. Voraussetzung für die Bezuschussung ist die vorhergehende Inanspruchnahme der angebotenen Erstberatung und der Nachweis anhand von Originalrechnungen, dass die bei der Erstberatung empfohlene Energieeinsparmaßnahmen umgesetzt wurden. Eine entsprechende Bestätigung des Sachverständigen ist erforderlich. Antrags-/Zuschussberechtigt sind nur natürliche Personen.
Gefördert werden:
Investitionen an Wohngebäuden die bis zum 31.12.1994 fertiggestellt worden sind.
Dachdämmung:
- Oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen
- Zwischensparrendämmung
Außenwanddämmung:
- Dämmung aller Außenwände
Kellerdeckendämmung:
- Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume sowie von den Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen.
Fenster:
- Austausch aller Fenster oder der Verglasung der beheizten und außenliegenden Räume. In diesem Rahmen kann auch der Austausch von Haustüren gefördert werden.
Energieeinsparmaßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften angeordnet wurden oder erforderlich sind werden grundsätzlich nicht gefördert.
Die eigene Arbeitsleistung gehört nicht zu den förderfähigen Kosten. Förderfähig sind nur Maßnahmen an Gebäuden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Förderfähig sind nur Wohngebäude im Gemeindegebiet Dorfen. Jedes Wohngebäude kann je Eigentümer nur einmalig gefördert werden.
Der Zuschussantrag förderfähigen Investitionen, ist in einem Antrag zu stellen. Sämtliche im Antrag genannten Maßnahmen müssen innerhalb 18 Monaten (Datum kostenlose Erstberatung/Datum Rechung) umgesetzt werden.
Die Fördermittel werden in der Reihenfolge der Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben.
Auf die Gewährung von Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist die Vorlage der Originalrechnungen über die empfohlenen und durchgeführten Maßnahmen.
Bei Durchführung durch den Bauherrn muss seitens des Energieberaters bestätigt werden, dass die durchgeführte Maßnahme gemäß des Antrags den beabsichtigten Effekt erzielt.
Dritter Teil der Förderung: Stromsparberatung
Der Zuschussantrag ist innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Beratung unter Vorlage der Originalrechnung zu stellen. Antrag/Zuschussberechtigt sind nur natürliche Personen.
Zuschussfähig sind nur Haushalte im Gemeindegebiet Dorfen. Die Fördermittel werden in der Reihenfolge der Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben.
Auf die Gewährung von Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt.
Dorfen, 01.04.2009
Zum Downloaden
Stadt Dorfen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch von 14.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Anita
Herbst
Ansprechpartnerin
|
08081/411-156 | 08081/411-140 | O1.12 | herbst.anita@dorfen.de |