Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Abruf

Bekanntmachungen der Stadt werden an der Anschlagstafel auf dem Vorplatz des Rathauses, Rathausplatz 2, veröffentlicht.

(Informationen von Stadt Dorfen)

Weitere Informationen von Stadt Dorfen

In § 35 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Dorfen vom 10.02.2022 ist geregelt, dass Satzungen und Verordnungen dadurch amtlich bekanntgemacht werden, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Amtstafel bekanntgegeben wird. Die Stadt unterhält dafür eine Amtstafel vor dem Rathaus am Rathausplatz 2. Der Anschlag wird an der Amtstafel erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an der Amtstafel angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.