Bürgerversammlung; Teilnahme

Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar.

Ergänzung: Stadt Dorfen

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Kontakt

Frau Reger

Abteilungsleiterin

Abteilung I Zentrale Dienste, I.1 Büro Bürgermeister, I.2 Amt für Soziales, Abteilung II Interner Service, II.3 Trägervertretung städtische KITAs, II.1 Personalverwaltung +5 Weitere

Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat.

Der erste Bürgermeister ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Eine Bürgerversammlung muss darüber hinaus innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn das von mindestens 5 %, in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Entsprechende Antragsmöglichkeiten gelten in Gemeindeteilen, die bei Inkrafttreten der Gemeindeordnung (18.01.1952) noch selbständige Gemeinden waren und in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern auch in den Stadtbezirken. Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten beinhalten. Die Einberufung einer Bürgerversammlung kann nur einmal im Jahr beantragt werden.

Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Das Wort kann grundsätzlich nur Gemeindeangehörigen erteilt werden; Ausnahmen hiervon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen.

Empfehlungen von Bürgerversammlungen müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Weitere Informationen von Stadt Dorfen

Wie kann ich ein Anliegen einbringen?
Bei der Bürgerversammlung besteht die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen oder selbst Themen vorzuschlagen. Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, Angelegenheiten, die in der Bürgerversammlung näher angesprochen bzw. behandelt werden sollen, spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin unter
buergerversammlung@dorfen.de schriftlich anzumelden, damit die Anfrage entsprechend vorbereitet werden kann. Selbstverständlich können Anliegen auch direkt in der Bürgerversammlung eingebracht werden.

verwaltungsgerichtliche Klage