Freibad; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Fachbereichsleiter
IV.3 Tiefbauamt
stell. Bauhofleiter
IV.6 Städtischer Bauhof
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.