Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

Ein erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke können Sie online oder persönlich im Bürgerservice, Rathaus, Zi E0.04 beantragen.

Dazu ist keinwere Terminvereinbarung notwendig!

(Informationen von Stadt Dorfen)

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
Kostenlose BayernID erforderlich
Kostenlose BundID erforderlich
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich
Online-Bezahlfunktion

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbstständigen die Bescheinigung der antragstellenden Person

2-3 Wochen

schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der Antrag stellenden Person
bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

13,00 EUR

Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.

Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.