Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
IV.4 Liegenschaftsverwaltung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.