Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Kontakt

Frau Reger

Abteilungsleiterin

Abteilung I Zentrale Dienste, I.1 Büro Bürgermeister, I.2 Amt für Soziales, Abteilung II Interner Service, II.3 Trägervertretung städtische KITAs, II.1 Personalverwaltung +5 Weitere

Weitere Informationen von Stadt Dorfen

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung