Den Antrag auf Übernahme von Betreuungskosten stellen Sie bitte beim Jugendamt des Landkreises Erding. Maßgeblich für eine eventuelle Übernahme ist die Einkommenssituation der Eltern/des Elternteils.
Die Überprüfung erfolgt anhand einer Einkommensberechnung. Hierfür sind diverse Nachweise der familiären und der finanziellen Situation erforderlich.
Familien mit geringem Einkommen mit Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung sowie Asylbewerber haben weiterhin die Möglichkeit den Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten zu stellen.
Unter Übernahme Betreuungskosten finden Sie die Anträge und Informationen zur Antragsstellung beim Landratsamt.
Im Rahmen der Berechtigung auf Bildung und Teilhabe können Verpflegungskosten nach genehmigten Antrag erstattet werden.
Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landkreises Erding unter Bildung und Teilhabe.
Die allgemeine soziale Beratung der Caritas Dorfen/Erding ist eine Anlaufstelle, wenn Fragen offen sind. Die Beratung kann in Erding und auch in Dorfen in Anspruch genommen werden.
Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Caritas.