Freibad – Anpassung Badeverordnung
Meldung vom 24.06.2020
Die Badeverordnung des Dorfener Freibads wurde aufgrund der sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig seit 19. Juni 2020, angepasst.

Die wichtigsten Änderungen:
• Kinder dürfen nun bereits ab 12 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in das Freibad.
• Die Zahl der zugelassenen Personen, die sich gleichzeitig im Freibadgelände aufhalten dürfen, wurde auf 350 Personen erhöht.
• Die WC-Anlagen und Umkleiden am Hauptgebäude werden wieder geöffnet.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie unter Städtisches Freibad.
Kategorien: Freizeit + Tourismus