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Bekanntmachung des Landratsamtes Erding - Bundes-Immissionsschutzgesetz

25. Mai 2023: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hier: Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 Satz 1 UVPG

Es wurde nach § 4 Abs. 1 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden bisher baurechtlich genehmigten Biogasanlage auf dem Grundstück mit den Fl.Nrn. 1036 und 1053 der Gemarkung Grüntegernbach beantragt.


Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 4, § 7 Abs. 2 UVPG sowie Nr. 1.2.2.2 und 1.11.1.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht.


Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grund besonderer örtlicher Gegebenheiten zu besorgen sind. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird
unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG - überprüft.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG bekannt gegeben. Weitere Auskünfte zu dem Vorhaben können beim Landratsamt Erding, SG 42-2 (Immissionsschutz), Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, unter der Tel.Nr. 08122/58-1320 eingeholt werden.