Europawahl am 9. Juni 2024
Zum Stichtag 28. April werden die Wählerverzeichnisse für die Stadt Dorfen erstellt.
Zum Stichtag 28. April werden die Wählerverzeichnisse für die Stadt Dorfen erstellt.
Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wählende Person muss dazu einen Antrag stellen, wozu sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden kann.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden allen Wahlberechtigten bis spätestens 17. Mai 2024 zugesandt.
Durch die Erteilung eines Wahlscheins ist es möglich, an der Europawahl durch Briefwahl teilzunehmen.
Ebenso kann man durch Abgabe eines Wahlscheins bei gleichzeitiger Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses in einem beliebigen Wahlbezirk (Wahlraum) der Stadt Dorfen wählen.
Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 29. April 2024 (bis spätestens 7. Juni 2024, 18.00 Uhr) erteilt werden können.
Wahlscheinanträge können schriftlich oder persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.
Schriftlicher Antrag:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Darüber hinaus kann der Wahlschein auch formlos schriftlich per Telefax oder per E-Mail beantragt werden.
Online-Beantragung:
Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen haben Sie bis Dienstag, 04.06.2024, 12 Uhr, die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online oder per QR-Code im Bürgerserviceportal zu beantragen. Hierzu benötigen Sie die Daten auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Den entsprechenden Link zur Online-Beantragung finden Sie hier:
Bürgerservice-Portal der Stadt Dorfen
Persönlich:
Sie können im Rathaus, Bürgerservice den Antrag unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses auch persönlich stellen, und den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen sofort in Empfang nehmen. Vor Ort besteht für Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar an der Briefwahl teilzunehmen.
Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, 18.00 Uhr bei der Stadt Dorfen abgegeben oder in den Hausbriefkasten, Rathausplatz 2 eingeworfen werden.
Bei Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Wahlbrief nicht freizumachen. Wünscht man eine besondere Beförderungsform, z.B. Expressbrief oder Einschreiben, muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst getragen werden. Bei Rücksendungen aus dem Ausland muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden.
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