Am 22. März 2026 findet die Stichwahl zwischen den Bürgermeisterkandidaten Heinz Grundner und Claudius Siebert statt.
Für die Stadtratswahl steht Ihnen ein interaktiver Probestimmzettel zur Verfügung.
Habe ich alle Stimmen verteilt? Wie wirkt sich ein Listenkreuz aus? Ist mein Stimmzettel gültig? Besonders für Erstwähler, die mit dem Wahlsystem der Kommunalwahl noch nicht vertraut sind, ist das interaktive Instrument eine gute Möglichkeit, um sich auf die Wahl vorzubereiten.
Gültig oder ungültig? Mithilfe eines digitalen Probestimmzettels kann die individuelle Wahlentscheidung geprüft werden. Um keinesfalls einen ungültigen Stimmzettel zu erhalten, kann man vorab online seine Kreuzchen setzen.
Die Stadt bietet dafür eine Probestimmzettel an.
Bürgerinnen und Bürger können die Stimmabgabe vorab üben und prüfen, ob der Stimmzettel nach der Abgabe gültig bleibt.
Panaschieren, Kumulieren und Listenwahl – diese Möglichkeiten zur Stimmabgabe bei der Stadtratswahl gibt es:
Kumulieren bedeutet, dass einzelnen Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können. Panaschieren ermöglicht es Wählerinnen und Wählern, Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit Personen unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen zu wählen. Eine Liste kann über das Listenkreuz auch ganz angenommen werden. Dadurch erhält jede Person in der aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Namen zu streichen.
Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Listen verteilt, werden zunächst die einzelnen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerbern der Liste in der angegebenen Reihenfolge zugerechnet. Außerdem kann man Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerber (einzeln oder mehrere, aus einer oder mehreren Listen) verteilen.
Hinweis: Der Test ist kostenlos und es werden keine persönlichen Daten gespeichert
Seit dem 1. Dezember 2024 sind Aufstellungsversammlungen für Wahlvorschläge für das Amt der Ersten Bürgermeisterin / des Ersten Bürgermeisters sowie des Stadtrates rechtlich zulässig.
Unterlagen für die Aufstellungsversammlung dazu sind ab sofort bei der Stadt Dorfen, Rathausplatz 2, 84405 Dorfen (Zi. E 0.07) erhältlich.
Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge bei der Wahlleitung ist Donnerstag, 08.01.2026, 18:00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit rechtzeitig einen Termin zur Abgabe der Unterlagen bei der Wahlleiterin, Anita Feckl, Telefon +49 8081411-147 oder wahl(at)dorfen.de
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag
Nach Erstellung der Wählerverzeichnisse werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis 15. Februar 2026 an die Wahlberechtigten versandt. Wahlberechtigte, die bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir, sich bis 20.02.2026 mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem Wahllokal wählen.
Um sein Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können (= Stimmrecht) ist es Voraussetzung, im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu besitzen.
Alle nach den oben genannten Kriterien Wahlberechtigten werden von Amts wegen am 25. Januar 2026 (= Stichtag) in das Wählerverzeichnis der Stadt Dorfen eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind. Ab dem Stichtag, 25. Januar 2026, werden Wahlberechtigte von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn die Wahlberechtigung mit dem Zuzug nach Dorfen gegeben ist.
Andere Wahlberechtigte können ab dem Stichtag, 25. Januar 2026, grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag ist rechtzeitig, bis spätestens 15. Februar 2026, an das Einwohnermeldeamt zu richten.
Alle im Wählerverzeichnis der Stadt Dorfen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Sofern Sie am Wahltag nicht im Wahlraum Ihres Stimmbezirks abstimmen können, z.B. aufgrund einer Erkrankung oder einer berufs- oder urlaubsbedingten Abwesenheit, haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Wahlscheinanträge können schriftlich oder persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Darüber hinaus kann der Wahlschein auch online oder per QRCode sowie formlos schriftlich per Telefax oder per E-Mail beantragt werden.
Beantragungsfristen
Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung wegen der Postlaufzeiten nur bis zum 03. März 2026 um 12:00 Uhr möglich ist. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann postalisch (bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeiten) oder persönlich bis spätestens 6. März 2026, 15:00 Uhr gestellt werden.
Sofern Ihnen ein bereits beantragter Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht zugegangen ist, kann dies noch persönlich am Samstag, 7. März 2026, bis spätestens 12.00 Uhr, am Wahlamt angezeigt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann eine persönliche Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person auch noch am Wahltag, 8. März 2026, bis spätestens 15.00 Uhr, am Wahlamt erfolgen.
Bei der Antragstellung müssen stets Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer "abweichenden Versandanschrift" versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnadresse übersandt bekommen möchten.
Gleichzeitig können Sie auch bereits für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 22. März 2026 einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen stellen. Dieser kann jedoch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Hauptwahl ab dem 9. März 2026 gestellt werden.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt bzw. an Sie persönlich ausgehändigt.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern.
In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Identitätsdokumentes ausweisen können.
Sie können den Antrag unter Vorlage eines Identitätsdokumentes auch persönlich stellen, um den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen sofort in Empfang zu nehmen. Vor Ort besteht für Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar an der Briefwahl teilzunehmen.
Eine Antragstellung für Briefwahlunterlagen ist online noch bis Dienstag, 03. März, 12 Uhr möglich. Persönliche Antragstellung ist noch bis Freitag, 06. März, 15 Uhr direkt im Rathaus möglich. Bitte beachten Sie die Postlaufzeit.
Nach Erhalt der Briefunterlagen per Post sollten die Wahlberechtigten ihre Unterlagen umgehend auf Vollständigkeit prüfen. Ein vollständiges Set besteht aus
Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die in der Briefwahl enthaltenen Ausfüllhinweise genau zu beachten, um eine gültige Stimmabgabe zu gewährleisten.
Sollten Ihre Unterlagen trotz frühzeitiger Antragstellung noch nicht bei Ihnen angekommen sein, oder möglicherweise nicht vollständig sein, so wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt unter Tel. 08081 411-144.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Rathaus Dorfen eingegangen sein.
Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 werden freiwillige Mitglieder für die Wahl- und Briefwahlvorstände benötigt.
Alle Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 Euro.
Voraussetzung für eine Tätigkeit in einem Wahl- bzw. Briefwahlvorstand ist, dass die Wahlberechtigung für das anstehende Wahlereignis vorliegt, das heißt grundsätzlich für die Kommunalwahlen:
Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden oder Bekannten werden wir bestmöglich berücksichtigen
Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit „mittendrin“ zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, am Wahlsonntag ein Stück Demokratie „live“ zu erleben, nach dem Motto „Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch!“
Für die Meldung steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Datenweitergabe_Melderegister.pdf
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.pdf
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten.pdf
Eingereichte_Wahlvorschläge_Bürgermeister.pdf
Eingereichte_Wahlvorschläge_Stadtrat.pdf
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge BürgermeisterIn.pdf
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Stadtrat.pdf
Anlage zur Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge Stadtrat.pdf
Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.pdf
Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin-Bürgermeister.pdf
Bekanntmachung der Stichwahl.pdf
Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss Feststellung abschließendes Wahlergebnis Stadtrat.pdf
Bekanntmachung Vorläufiges Ergebnis Stichwahl.pdf
Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin-Bürgermeister.pdf
Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Stadtrats.pdf