Stadt Dorfen Stadt Dorfen

Fahrradstraßen

Die Stadt Dorfen hat einen weiteren Schritt in Richtung Fahrradfreundlichkeit unternommen. Dafür ist in einem Bereich parallel zur Jahnstraße eine Fahrradstraße angeordnet worden, um diesen für den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen. Dies betrifft den ca. 150 Meter langen Abschnitt zwischen  Gartenstraße und Etzkapelle.


Was ist eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Eine Fahrradstraße ist den Radfahrenden vorbehalten. Die Fahrradstraße ist mit einem quadratischen weißen Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift „Fahrradstraße“ gekennzeichnet. Das Ende der Fahrradstraße signalisiert ein ähnliches schwarz-weißes, durchgestrichenes Schild. Sind entsprechende Zusatzzeichen angebracht, dürfen andere Fahrzeuge diese auch nutzen.


Warum eine Fahrradstraße?
Die Stadt Dorfen hat 2021 beschlossen, den Radverkehr zu fördern. Durch Fahrradstraßen können attraktive Verbindungen für den Radverkehr geschaffen werden – so kommen Radfahrende schneller und sicherer zum Ziel. Die Jahnstraße ist eine wichtige Hauptverbindung im Radverkehrsnetz der Stadt. Dieser Tatsache trägt die Neuregelung nun Rechnung. Durch die baulichen Änderungen im Kreuzungsbereich Jahnstraße (B15)/Rosenaustraße (St2086)/Gartenstraße konnte die Fahrradstraße entstehen.


Welche Regeln gelten?
In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit an die der Radlerinnen und Radler anpassen. In der Fahrradstraße ist Anliegerverkehr zugelassen. Das ist durch ein entsprechendes Zusatzschild gekennzeichnet. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradfahrer zwar überholen, müssen aber auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist.

Die Vorteile für Radfahrende
Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und damit steigen die Kommunikationsmöglichkeiten. Durch das angepasste Tempo (max. 30 km/h) wird Radfahren in der Fahrradstraße zudem sicherer und stressfreier. Auch für Anwohner bedeuten die niedrigeren Geschwindigkeiten mehr Sicherheit.