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Änderungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten

22. Juli 2025: Ab Freitag, den 01. August 2025 nimmt das Passamt der Stadt Dorfen nur noch digitale Passbilder an.

Aufgrund eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen ist es zwingend, digitale Passbilder für alle Ausweisdokumente zu verwenden.

Zertifizierte Fotodienstleister senden die Passbilder über gesicherte elektronische Übermittlungswege direkt an das Passamt.

Zum Abrufen der Daten benötigt das Passamt den vom Fotodienstleister ausgestellten QR-Code. Bitte bringen Sie den QR-Code bei der Antragsstellung mit! 

  • Übersicht Zertifizierte Fotodienstleister
  • Bilder im Rathaus der Stadt Dorfen erstellen
    Ab Ende August gibt es auch im Rathaus der Stadt Dorfen die Möglichkeit, digitale Ausweis- und Passbilder zu erstellen. 

Das neu beantragte Ausweisdokument kann der Antragssteller auch bequem nach Hause schicken lassen, anstatt das Dokument im Passamt abzuholen.

Das Ausweisdokument wird dann vom Postzustellungsdienst, DPAG (Deutsche Post AG), über die sogenannte „Postident Zustellung“ verschickt. Der Zusteller der Deutschen Post händigt das Kuvert mit dem neuen Ausweisdokument an der Haustür aus, nachdem sich der Empfänger mit einem gültigen Ausweisdokument legitimiert hat. Der Zusteller darf das Ausweisdokument nur dem Antragssteller aushändigen. Der Antragssteller wird im Vorfeld per E-Mail über den Zustelltermin informiert.

Ist keine Zustellung möglich gewesen, liegt das Ausweisdokument 7 Werktage bei der Postfiliale zur Abholung bereit. Wird das Dokument nicht innerhalb der 7 Werktage abgeholt geht das Dokument an die Behörde (Stadt Dorfen). Dort kann er dann abgeholt werden.

Die Gebühr für den Versand liegen bei 15 Euro und ist beim Antrag des Ausweisdokuments im Passamt zu entrichten. Der Direktversand kann beim Personalausweis nur von Personen ab dem 16. Geburtstag und beim Reisepass ab dem 18. Geburtstag beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Das alte Ausweisdokument wird bereits bei der Beantragung vom Passamt eingezogen bzw. ungültig überlassen. Daher ist es wichtig, dass der Antragssteller ein weiteres gültiges Ausweisdokument bei der Zustellung zur Identifikation vorzeigen kann.