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Feuerwehren

Die Freiwilligen Feuerwehren haben rechtlich eine Doppelnatur: einerseits sind sie öffentliche Einrichtungen der Stadt und andererseits Vereine.

Dorfen blickt auf eine lange Tradition bei der Brand- und Feuerbekämpfung zurück. Im Laufe der Jahrzehnte und bei manchen Feuerwehren sogar Jahrhunderte, haben sich insgesamt zehn freiwillige und somit ehrenamtliche Feuerwehren dem Dienst an ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern verschrieben. Die zehn Freiwilligen Feuerwehren der Stadt sind für den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst zuständig. Hierfür steht ihnen modernste Einsatztechnik zur Verfügung. Die Stadt beschafft und unterhält die gesamte technische Ausstattung, insbesondere Fahrzeuge, Geräte und Feuerwehrhäuser.

Den Feuerwehrvereinen obliegt der personelle Bereich, d.h. sie unterstützen die öffentliche Einrichtung Feuerwehr, insbesondere durch das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgen die Vereine ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Der Feuerwehrdienst wird von den Vereinsmitgliedern ehrenamtlich geleistet. Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr kann man grundsätzlich ab 12 Jahren werden. Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Er prüft dabei insbesondere die körperliche und geistige Eignung des Bewerbers.