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Neue Regelung bei der An-, Ab- und Ummeldungen eines Stromvertrages

13. Juni 2025: Bislang war es möglich, den Versorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren. Ab Juni 2025 ist das nicht mehr erlaubt. Der Stromanbieter muss 14 Tage vor dem Umzug informiert werden.

Hintergrund ist eine Vorgabe der Bundesnetzagentur: Der Lieferantenwechsel soll künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit das funktioniert, muss der neue Prozess rechtzeitig angestoßen werden – und das geht nur, wenn der Versorger vorher über den Umzug Bescheid weiß.

Was passiert, wenn die Information zu spät kommt?
Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Mieter registriert – und der Stromverbrauch des Nachmieters wird dessen Kundenkonto zugerechnet. Das kann zu unnötigem Ärger führen.