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Weitere Fahrradstraßen für Dorfen

11. September 2025: Die Stadt Dorfen ist einen weiteren Schritt in Richtung Fahrradfreundlichkeit gegangen.

Dafür wurde im Hamperdorfer Weg und in der Ludwig-Thoma-Straße eine Fahrradstraße angeordnet. Dies betrifft den ca. 240 Meter langen Abschnitt zwischen der Mühlanger Straße und der Einfahrt zum Volksfestparkplatz (Hampersdorfer Weg) und den ca. 155 Meter langen Abschnitt zwischen der Einfahrt zum Volksfestparkplatz und der Einfahrt zum Sportplatz (Ludwig-Thoma-Straße).

Zweiter Bürgermeister Dr. Rudolf: „Weitere 395m Fahrradstraße sind ein wichtiger Schritt, um den Radverkehr in Dorfen sicherer und attraktiver zu machen. Die Erfahrung mit Fahrradstraßen in vielen Kommunen hat gezeigt, dass Fahrradstraßen sehr gut angenommen. Im Rahmen des Radverkehrskonzepts werden Stück für Stück weitere Maßnahmen umgesetzt. Damit werden die Verbindungen zwischen dem bereits gut ausgebauten Dorfener Fahrradwegenetztes verbessert und Radfahrende kommen schneller und sicherer zum Ziel.“

Warum eine Fahrradstraße?

Die Stadt Dorfen hat im Dezember 2023 das Radverkehrskonzept einschließlich der Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen beschlossen. Durch Fahrradstraßen können attraktive Verbindungen für den Radverkehr geschaffen werden - so kommen Radfahrende schneller und sicherer zum Ziel. Der Hampersdorfer Weg und die Ludwig-Thoma-Straße sind eine wichtige Hauptverbindung im Radverkehrsnetz in der Stadt Dorfen. Hier sind viele Personen unterwegs, die die Schulen und Sportstätten zum Ziel haben. Dieser Tatsache trägt die Neuregelung nun Rechnung.

Die Vorteile für Radfahrende

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und damit steigen die Kommunikationsmöglichkeiten. Durch das angepasste Tempo (max. 30 km/h) wird Radfahren in den Fahrradstraßen zudem sicherer und stressfreier. Auch für Anwohnerinnen und Anwohner bedeuten die niedrigeren Geschwindigkeiten mehr Sicherheit und weniger Verkehrslärm. Weitere Fahrradstraßen sollen folgen.

Was ist eine Fahrradstraße?

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Eine Fahrradstraße ist den Radfahrenden vorbehalten. Die Fahrradstraße ist mit einem quadratischen weißen Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift „Fahrradstraße“ sowie Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Das Ende der Fahrradstraße signalisiert ein ähnliches schwarz-weißes, durchgestrichenes Schild. Sind entsprechende Zusatzzeichen angebracht, dürfen andere Fahrzeuge diese auch nutzen.

Welche Regeln gelten?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit an die der Radlerinnen und Radler anpassen. In beiden Straßen ist Anliegerverkehr zugelassen. Das ist durch ein entsprechendes Zusatzschild gekennzeichnet. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradfahrer zwar überholen, müssen aber auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Das Längsparken innerhalb der markierten Stellplätze bleibt möglich.

Im Bild v.l.

Renate Döllel und Doris Minet vom Arbeitskreis Rad; Anita Herbst, Umweltamt der Stadt Dorfen; Zweiter Bürgermeister Dr. Ludwig Rudolf, Dieter Günther, stellvertretender Dienstellenleiter und Florian Lenhart Polizeihauptmeister von der PI Dorfen; Christian Salzeder Leiter des städtischen Bauhofs.