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Sozialer Kleiderladen

Einkaufberechtigt sind Hartz IV-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Aufstocker, Arbeitslose, Rentner- und Rentnerinnen mit geringer Rente, kinderreiche Familien und sonstige Haushalte mit geringem Verdienst.

Bei Erstbesuch ist ein Nachkommensnachweis, Sozialcard oder Vergleichbares vorzuzeigen!
Bitte nehmen Sie immer Ihren Berechtigungsnachweis mit, da immer wieder stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.

Keine Beschränkung auf Region bzw. Stadt - wer kommt und berechtigt ist, bekommt auch was!

Annahme von Damen- und Herrenoberbekleidung, Kinderkleidung und Spielsachen. Vermittlung sonstiger Gegenstände über "Schwarzes Brett".

Betreiber: Dorfener Notgroschen

Dorfener Notgroschen

AdresseDorfener Notgroschen
Johannisplatz 2
84405   Dorfen
Ursula Cepelec

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.