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Der Dorfener Bierkrieg

 „Der Zwoaring brennt“ und „Die Welt geht unter“ lauteten anno 1910 die Schlagzeilen.
Dass der Halleysche Komet den unmittelbar bevorstehenden Weltuntergang anzeigte – als Datum wurde seinerzeit vom 18. Mai gesprochen – hätte man in Bayern jedenfalls gerade noch verkraften können. Aber dass die Maß Bier statt 24 Pfennig jetzt um 2 Pfennig mehr kosten sollte, erregte die Leidenschaften, erhitzte die Gemüter und brachte die Volksseele zu zum Kochen.
Trinkt kein Bier mehr! Die Festlichkeiten, Hochzeiten und Leichentrunke sollen für die Dauer des Streikes aufgehoben werden. „Wir gehen einer ernsten Sache entgegen. Einigkeit, Zusammenhalt und Ausdauer ist unsere Devise“, so hieß es im Aufruf der Vorstandschaft zur Regelung der Preisfrage.
Nachdem die Brauer zunächst, angesichts des Volkszornes, zurückgesteckt und das Bier wieder zum alten Preis verkauft hatten, beschlossen sie doch wenige Tage später in einer Versammlung in Mühldorf, dass es bei der Erhöhung bleiben solle.
Da flatterten den Brauereien Brandbriefe ins Haus.
„Dass du dirs merkst! Wenn das Bier nicht bis zum nächsten Sonntag wieder seinen alten Preis hat, dann kannst was erleben! Dann brennen wir dir die ganze Kalluppn nieder und de Wirtshäuser damit.“
Und so geschah es.
Als am Sonntag, nachmittags gegen zwei Uhr die Glock’n von der Marktkirche zu winseln anfing, glaubte jedermann, dass sich ein paar Buben einen Scherz machten – die Drohbriefe hatte niemand tragisch genommen, obwohl die Briefschreiber in Rott und Gars schon ernst gemacht hatten.
Aber da brach in einer Bachmayer’schen Gastwirtschaft („Jakobmayer“) und wenig später in der ganzen „Soafa“ der Wailtl-Brauerei Feuer aus, das ganz offensichtlich gelegt worden war.
Trotz eifrigen Einsatz der Feuerwehren, die von Brauern Freibier erhielten, griff der Brand auf die benachbarten Häuser über, so dass schließlich sieben Anwesen vernichtet wurden.
Erst als Bachmayer dem alten Bierpreis versprach und der Assessor vom Bezirksamt Erding in voller Uniform, mit Schiffhut, Degen und weissen Handschuhen, vor die tobende Menge trat und den Aufruhr-Paragraphen vorlas, beruhigten sich Gemüter etwas.
25 Personen wurden wegen Landfriedensbruch verhaftet, darunter zwei Bauernburschen als Rädelsführer, von denen einer den Gendarmen niedergeschlagen hatte.
Das Nachspiel fand in München, im Landgericht München II, statt: am 14. Dezember 1910 – nach einer für heutige Begriffe unwahrscheinlich kurzen Zeit – fällte das Gericht sein Urteil.
Höchststrafe: 15 Monate Gefängnis, dann Gefängnisstrafen von neun bis herunter zu vier Monaten.
Die restlichen 21 Angeklagten teilten sich insgesamt 72 Monate.