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Staatliche Hilfen für Betroffene des Starkregenereignisses 30./31.08.2021

12. Oktober 2021: Auf Betreiben von Landrat Martin Bayerstorfer hat das Staatministerium für Finanzen und Heimat geprüft, ob für Betroffene des Starkregenereignisses Ende August im Landkreis Erding staatliche Hilfen gewährt werden können.
Hochwasser

Nun ist für den Landkreis Erding aus dem Härtefonds Bayern die sog. Notstandsbeihilfe freigegeben worden. Betroffene, die durch das Starkregenereignis geschädigt wurden und dadurch bzw. durch die Beseitigung der Schäden in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, können diese Hilfe beantragen. Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen sind beim Landratsamt Erding erhältlich. Dasselbe gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Vereine, Genossenschaften und z.B. soziale Einrichtungen.

Förderfähig können auch Unternehmen oder Freiberufler sein. Diese Anträge bearbeitet allerdings die Regierung von Oberbayern. Der Antrag kann aber dennoch im Landratsamt Erding eingereicht werden. Antrag und Unterlagen werden dann von den Ansprechpartnern im Landratsamt an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet.

Auf der Homepage des Landratsamtes finden sich die Unterlagen ebenso wie die Ansprechpartner. Auskünfte sind auch telefonisch unter 08122 58-1205 oder -1061 oder per E-Mail unter hochwasser@lra-ed.de erhältlich.

Außerdem wurden steuerrechtliche Vergünstigungen für die Betroffenen ermöglicht. Fragen hierzu beantwortet das zuständige Finanzamt.