Stadt Dorfen Stadt Dorfen

Geschäftsordnung

Der Stadtrat der Stadt Dorfen gibt sich gemäß Art. 45 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung eine Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit der gemeindlichen Organe. Insofern regelt die Geschäftsordnung beispielsweise die Aufgabenverteilung zwischen Bürgermeister, Stadtrat und den Ausschüssen sowie den Geschäftsgang.