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Referenten

Über die Verteilung der Geschäfte unter die Stadtratsmitglieder beschließt der Stadtrat. Bei der sog. Referatsverteilung besteht keine Bindung an den Proporz. Referenten haben keine Verwaltungsbefugnisse, außer sie wurden vom Bürgermeister ausdrücklich übertragen.

Der Stadtrat hat zu Beginn seiner Wahlperiode beschlossen, folgende Referate zu bilden und wie folgt zu besetzen: