Stadt Dorfen Stadt Dorfen

Schuleinschreibung Grundschule am Mühlanger 2024/25

Mühlangerstraße 8.
Grundschulen

Informationen zur Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25:

Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig,

  • die zwischen dem 01. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren sind,
  • die im Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden,
  • deren Erziehungsberechtigte die Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/25 verschoben haben.

Alle schulpflichtigen Kinder, durchlaufen das Einschulungs- und Anmeldeverfahren an unserer Schule (auch die Kinder aus dem sogenannten „Einschulungskorridor“).

Erziehungsberechtigte von Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2024 sechs Jahre alt werden (Einschulungskorridor), haben die Möglichkeit, die Einschulung ihres Kindes auf das nächste Schuljahr zu verschieben.
Dies müssen Sie der Schule bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die zwischen dem 01.10.2018 und 31.12.2018 geboren sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Kinder, die nach dem 31. Dezember 2018 geboren sind, benötigen ein schulpsychologisches Gutachten.


Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen. Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • bei Verheirateten: Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde. Die Urkunde muss den aktuellen Namen des Kindes tragen. Dies bitte bei Namensänderung seit der Geburt des Kindes beachten!

  • bei Nichtverheirateten: Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt (oder Notar)

  • bei geschiedenen Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss

  • bei ledigen Alleinerziehenden: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht („Negativ-Bescheinigung“, erhältlich beim Jugendamt – bitte rechtzeitig beantragen)

  • Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule“ (Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes). Dieser kann bis spätestens am ersten Schultag (= 10.09.2024) nachgereicht werden.

  • Mitteilungsbogen des Gesundheitsamtes zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern → Dieser kann bis spätestens am ersten Schultag (= 10.09.2024) nachgereicht werden.

  • ggf. Gutachten von Schulpsychologen, Frühförderung oder Stellungnahme des Förderzentrums

  • ggf. Zurückstellungsbescheid aus 2023/24