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Schuleinschreibung Grundschule Dorfen-Nord 2024/25

Josef-Martin-Bauer-Str. 14.
Grundschulen

Informationen zur Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25:

Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig,

  • die zwischen dem 01. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren sind,
  • die im Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden,
  • deren Erziehungsberechtigte die Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/25 verschoben haben.

Alle schulpflichtigen Kinder, die im Schulsprengel der Grundschule Dorfen-Nord wohnen, müssen an der Grundschule Dorfen-Nord angemeldet werden. Das bedeutet auch die Kinder, deren Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses an einer anderen Schule beantragen wollen oder die Kinder aus dem sogenannten Einschulungskorridor (siehe Homepage).


Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen. Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde und ggf. Taufurkunde oder Familienstammbuch, bei ausländischen Kindern ein Ausweisdokument
  • Alleinerziehende: Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht („Negativ-Bescheinigung“)
  • Nachweis der Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes: „Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule“ und „Nachweis über einen
    ausreichenden Masernschutz
  • ggf. Gutachten von Schulpsychologen, Frühförderung oder Stellungnahme des Förderzentrums
  • ggf. Zurückstellungsbescheid aus 2023/24


Kinder aus dem gesamten Gemeindebereich Dorfen, die eine Gebundene Ganztagesklasse besuchen wollen, können direkt an der Grundschule Dorfen-Nord
angemeldet werden, sofern die Schülerzahlen es zulassen. Dazu muss aber vorher Kontakt zur Schulleitung aufgenommen werden.