Nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung Dorfen-West
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Gedenken an verstorbene Jagdgenossen
- Bericht des Jagdvorstandes
- Bericht des Jagdpächters
- Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers; Beschluss
- Abstimmung über Verwendung des Jagdpachtschillings; Beschluss
- Abstimmung über Antrag auf Auflösung des bestehenden Pachtvertrags; Beschluss
- Vorstellung der Pachtbewerber
- Zulassung des Jagdvorstehers als Jagdpächter; Beschluss
- Neuverpachtung; Beschluss
- Beratung über Abschussplanerhöhung
- Wünsche und Anträge
Jagdgenossen die an der Versammlung nicht teilnehmen, können sich durch einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen. Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.
Der Jagdvorsteher