Stadt Dorfen Stadt Dorfen

Nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung Dorfen-West

Gasthaus Rieder, Kloster Moosen.
Jagd

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Gedenken an verstorbene Jagdgenossen
  3. Bericht des Jagdvorstandes
  4. Bericht des Jagdpächters
  5. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers; Beschluss
  7. Abstimmung über Verwendung des Jagdpachtschillings; Beschluss
  8. Abstimmung über Antrag auf Auflösung des bestehenden Pachtvertrags; Beschluss
  9. Vorstellung der Pachtbewerber
  10. Zulassung des Jagdvorstehers als Jagdpächter; Beschluss
  11. Neuverpachtung; Beschluss
  12. Beratung über Abschussplanerhöhung
  13. Wünsche und Anträge

Jagdgenossen die an der Versammlung nicht teilnehmen, können sich durch einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen. Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.


Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.

Der Jagdvorsteher